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Rettungsdienst Bayern - Bunt trotz Einheitsbeschaffung 11 месяцев назад


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Rettungsdienst Bayern - Bunt trotz Einheitsbeschaffung

Der Rettungsdienst im Freistaat Bayern ist für seine zentrale einheitliche Beschaffung der Standardfahrzeugen bekannt: Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW), Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Intensivtransportwagen (ITW) und Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW). Hier wird für das jeweilige Fahrzeug, egal wo in Bayern es stationiert ist, stets das gleiche Fahrgestell, Aufbau, Sondersignalanlage und Erscheinungsbild (Beklebung) gewählt und lediglich das Logo des durchführenden Rettungsdienstbetreibers unterscheidet sich. Ein wenig Variation kommt hier bereits mit verschiedenen Generationen des jeweiligen Fahrzeugtyps. Nebst der zentralen Einheitsbeschaffung gibt es aber auch ein, zwei, drei ... viele Ausnahmen, die die Vielfalt noch deutlich größer fächert: - Berufsfeuerwehren: 4 von 7 Berufsfeuerwehren betreiben 1 oder mehrere Rettungsdienstfahrzeuge. Dabei kommen überwiegend selbst und individuell beschaffte Fahrzeuge zum Einsatz - Werkfeuerwehren: eine mir nicht bekannte Anzahl an Werkfeuerwehren haben eigene Rettungswagen - Werkrettungsdienste: es gibt einige Unternehmen, deren medizinische Notfallversorgung seperat von der Werkfeuerwehr geführt wird. - dezentrale Beschaffung, wenn ein Betreiber eine Beschaffung selbst durchführt - Testfahrzeuge in der Erprobungsphase, und die nach der Erprobung weiterhin regulär genutzt werden - Fahrzeuge von Bereitschaften und Schnelleinsatzgruppen, z.B. San-RTW, die nicht mehr an das einheitliche Bayern-Design gebunden sind - private Rettungsdienste, deren Krankentransport seperat abgehandelt wird und nicht über die ILS läuft - Führungsfahrzeuge, z.B. Kommandowagen KdoW Einsatzleiter Rettungsdienst ELRD. Teils werden hierfür alte NEF verwendet, teils Fahrzeuge neu beschafft. Ein einheitliches Design gibts aber nichtmal bei z.B. dem BRK, geschweige denn über verschiedene Betreiber - Helfer vor Ort der Bereitschaften und First Responder der Feuerwehren: auch wenn hier eine medizinische Erstversorgung vorgenommen wird, so zählen diese nicht als Teil des Rettungsdienstes - Sonderfahrzeuge wie Blut- und Organtransporter, Hintergrund-NEF, Großraumrettungswagen, Schlaganfallmobil - Leihfahrzeuge verschiedener Unternehmen, welche Medizinprodukte und Einsatzfahrzeuge verleihen sofern ein Betreiber durch eine Großveranstaltung Sonderbedarf hat oder einen Fahrzeugausfall kompensieren muss - private Fahrzeuge, z.B. einige NEF von selbstfahrenden Notärzten - Rückholdienste Ich glaube es ist erkennbar, dass es nebst der Regel noch sehr viel Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen machen das andernfalls sehr monotone Erscheinungsbild des Rettungsdienstes in Bayern dann doch noch deutlich abwechslungsreicher, als so mancher ahnen mag. Selbst bei den Einheitsfahrzeugen gibts teils Ausnahmen wo die Beklebung hier und da etwas erweitert ist, sei es ein Notruf-Zeichen oder ein andersfarbiger Streifen Ich habe versucht Fahrzeuge aus möglichst vielen verschiedenen Gegenden Bayerns hier zu zeigen. Folgende Städte bzw Landkreise sind vertreten: - Ansbach - Augsburg - Cham - Dachau - Dillingen an der Donau - Ebersberg - Eichstätt - Erlangen - Freyung-Grafenau - Fürth - Fürstenfeldbruck - Ingolstadt - Kelheim - Laufen - Mühldorf am Inn - München - Neumarkt in der Oberpfalz - Neustadt an der Waldnaab - Nürnberg - Ostallgäu - Pfaffenhofen - Passau - Regensburg - Rosenheim - Schwandorf - Starnberg - Straubing Betriebe: - Werkfeuerwehr Technische Universität München - Werkfeuerwehr MTU / MAN München - Werkfeuerwehr KraussMaffei München - Flughafenfeuerwehr München - Flughafen Medizinisches Zentrum FMZ München - Werkrettungsdienst Audi Ingolstadt (Audi AG Abteilung Gesundheitsschutz RW Ingolstadt) Allgemeine Information zu den Veröffentlichungen Ich berufe mich auf die §§ 23 und 57 des Kunsturheberrechtsgesetzes (nicht amtl. KunstUrhG oder KUG). Der Fokus meiner Werke liegt auf dem Objekt von Einsatzfahrzeugen und als Vorgang auf Einsatzfahrten sowie damit in Verbindung stehende Gegebenheiten. Gemäß der aufgeführten Paragraphen gelten hier sichtbare Personen als unwesentliches Beiwerk. Sofern Einsatzkräfte der jeweiligen Behörde oder Hilfsorganisation nicht ebenso als Beiwerk eingestuft sind, so sind diese noch relative Personen der Zeitgeschichte. Bei Aufnahmen dieser Person bedarf es keiner Einwilligung zur Veröffentlichung. Die Videos sind ein künsterisches Werk. Sämtliche auf dem Kanal veröffentlichte Aufnahmen unterliegen dem Urheberrecht des Rechteinhabers EnjoyFirefighting Productions. Eine Vervielfältigung von gesamten Aufnahmen oder derer Ausschnitte und einzelner Szenen ist nicht ohne eine schriftlich vorliegende Einverständniserklärung bzw Lizenz gestattet. Kontaktanfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: [email protected] ‪@IWrocker‬ colorful emergency vehicles in the Free State of Bavaria in southern Germany

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