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Aufforderung zu Reha oder Verrentung: Was darf die Krankenkasse, was nicht? VdK gibt dir Recht! #30 2 года назад


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Aufforderung zu Reha oder Verrentung: Was darf die Krankenkasse, was nicht? VdK gibt dir Recht! #30

Langfristig erkrankte PatientInnen werden von ihrer Krankenkasse irgendwann zur Reha aufgefordert – nicht immer zur Freude der erkrankten Person. Was bedeutet das für den/die Versicherte/n? Welche Rechte hat die Krankenkasse und welche Pflichten ergeben sich hieraus für die Patientin oder den Patienten? VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt auf. Tipp: Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen VdK-Sozialrechtsreferenten. In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!): https://www.vdk.de/permalink/66048 YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!" In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können. Nichts verpassen und Kanal abonnieren! Alle 14 Tage veröffentlichen wir eine neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“. ÜBER UNS Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über zwei Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 255.000! Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege. Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 35 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft. Mehr über uns: https://www.vdk.de/bawue/ SOCIAL MEDIA Facebook:   / vdkbawue   Instagram:   / vdk_bw   Twitter:   / vdk_bawue   IMPRESSUM https://www.vdk.de/permalink/64404

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