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Fahren unter Cannabis: Keine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis mehr bei Grenzwerten 6 месяцев назад


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Fahren unter Cannabis: Keine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis mehr bei Grenzwerten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Cannabiskonsum und wann der Führerschein nicht mehr sofort entzogen werden darf. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Cannabis und die Fahrerlaubnis. Was gibt es hierzu Neues? Herzlich willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner. Cannabis und die Fahrerlaubnis ist immer wieder Thema. Wir unterscheiden zwischen dem Führerschein als Führerscheindokument und das eigentlich wichtige ist ja die Fahrerlaubnis als abstraktes Recht. Häufig werden diese Begriffe so ein bisschen durcheinandergeworfen. Wenn Cannabis im Straßenverkehr im Spiel ist, dann ist häufig nicht das Ordnungswidrigkeitenverfahren das Problem oder in aller Regel , dennim Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es nur ein Fahrverbot. Fahrverbot bedeutet die Fahrerlaubnis wird zunächst nicht entzogen und eine saftige Geldbuße. Und das dicke Ende kommt dann eben regelmäßig in Form des Vorgehens der Fahrerlaubnisbehörde, das ist die Verwaltungsbehörde. Das ist nicht das strafbare Gericht. Da geht es also nicht um Schuld und Sühne, sondern da geht es immer um Verkehrssicherheit und die Fahrerlaubnisb ehörden entziehen dann häufig die Fahrerlaubnis bei THC, sprich Cannabiskonsum im Straßenverkehr. Jetzt hat es eine interessante Entscheidung aus Bayern gegeben, wonach eine sofortige Entziehung nicht erfolgen darf, wenn der Nanogramm Wert beim THC nur knapp oberhalb der Grenze aus der Richtwerttabelle liegen, bedeutet, dass in diesen Fällen auf Grundlage von §46 Absatz 3 in Verbindung mit §14 Satz 3 Fahrerlaubnisverordnung, das da nicht sofort entzogen werden darf. Deswegen wurden hier auch mehrere Entscheidungen korrigiert, sondern dann muss zunächst diesen Zweifel an der Fahreignung nachgegangen werden. Sprich die Fahrerlaubnisbehörde kann dann eine Frist zur Beibringung einer Fahrereignungsbegutachtung setzen, sie darf aber nicht sofort entziehen. Das ist eine interessante Rechtsprechung. Wenn Sie also da rechtswidrige Bescheide bekommen sollten, dann sollten Sie die fristgemäß angreifen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bis zum nächsten Mal durch einen Klick auf mein Bild w erden Sie im Wege eines kostenlosen Abos regelmäßig informiert zu Themen auf dem Gebiet Verkehrsrecht. Vielen Dank! Auf Wiederhören. Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Führerschein weg und „Idiotentest“wegen Scooter-Fahrens nach Cannabiskonsum? https://www.ra-hartmann.de/fuehrersch... Einmaliger Cannabis-Verstoß und der Führerschein https://www.ra-hartmann.de/einmaliger... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter:   / verkehrsrecht.strafrecht  

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